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Ihre Hilfe führt zu unserer Hilfe

Ihre Hilfe

Glücklicherweise ist nicht jeder Fall, der eine Hilfe des Sozialfonds der Polizei e.V. nach sich ziehen könnte, so spektakulär, dass wir durch die Presse davon erfahren.

Es sind die "leisen" Lebensituationen, die alltäglichen, die oftmals große Probleme mit sich bringen. Von eben diesen erfahren wir ohne Ihre Hilfe nichts.

Einige Beispiele :

> Eine Polizeibeamtin wird im Rahmen eines Einsatzes verletzt und muss längere Zeit im Krankenhaus oder in einer ReHa-Maßnahme verbringen. Ihre Familie
möchte bei ihr sein: Es tut ihr gut und ihre kleinen Kinder vermissen ihre Mama vielleicht etwas weniger.

Lassen Sie es uns wissen !


> Das Kind eines Beschäftigten in der Kraftfahrzeugwerkstatt ist lebensbedrohlich erkrankt und benötigt eine besondere medikamentöse Versorgung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Lassen Sie es uns wissen !


> Durch den frühzeitigen Tod des schwer erkrankten Mitarbeiters in der Einsatzzentrale steht dessen Ehefrau mit der kleinen Tochter und dem kürzlich
bezogenen Reihenhaus allein da. Sie sorgt sich um die eigene finanzielle Zukunft und den schweren Start ins Leben der kleinen Tochter

Lassen Sie es uns wissen !


Beispiele, aus denen deutlich wird, dass wir ohne Sie, ohne die Mitteilung der Kollegen, der Vorgesetzten oder der Personalstellen und Regionalen Beratungsstellen nicht helfen können, weil wir es schlicht nicht wissen, können unendlich fortgeführt werden.

Wenn Sie zweifeln, ob die Ihnen bekanntgewordene Lebenssituation eines Polizeibeschäftigten ein Fall für den Sozialfonds der Polizei sein könnte, fragen Sie uns - wir besprechen das sehr gern gemeinsam

Unsere Hilfe

Wie können wir helfen ?

Voraussetzung für eine Hilfestellung ist natürlich, dass der Sozialfonds der Polizei e.V. von einer Situation erfährt, die der Satzung und den Vereinszielen entsprechen muss.

Ein Polizeibeschäftigter ( Beamter / Beschäftigter ) oder dessen Familie muss unverschuldet in Not geraten sein.

Nach Schilderung der Situation kann der Vorstand eine sogenannte finanzielle "Soforthilfe" auslösen. Diese kann bis zu € 250,- betragen. Sie kann in Form einer Barauszahlung oder Sachleistung erfolgen.

Sofern die Hilfeleistung einen größeren Raum einnimmt, ist ein förmlicher Antrag an den Sozialfonds der Polizei e.V. notwendig. Der Hilfesuchende muss darstellen, warum er in Not geraten ist und ggf. auch seine persönlichen Verhältnisse offenlegen.

Sind alle bürokratischen Voraussetzungen erfüllt, werden die Gremien bestrebt sein, eine schnelle Entscheidung herbeizuführen.

Sprechen Sie mit uns, um den Weg der Hilfe von Anfang an richtig zu gehen - wir helfen Ihnen gern !

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