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Zuweisungen und Spenden

Wir sind durch das Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt.

Dadurch sind wir berechtigt, Ihnen für Ihre freundlich zugedachte Spende eine Spendenbescheinigung auszustellen. Diese können Sie bei Ihrer persönlichen Steuererklärung anbringen und Ihre Steuerlast senken.

Wenn Sie spenden möchten, benutzen Sie bitte unsere Bankverbindung

Sparda Bank Hannover eG
Blz: 250 905 00
Konto: 929 883

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, müssen Sie uns bitte kontakten. Aus dem Überweisungstext geht leider Ihre Anschrift nicht hervor.


Wir sind als Empfänger von Geldleistungen ( Straf- und Bußgelder ) beim Oberlandesgericht Oldenburg eingetragen.

Das ist der Grund, warum Staatsanwaltschaften und Gerichte aus ganz Niedersachsen Angeschuldigten oder Angeklagten zur Auflage machen, an uns Geldzahlungen zu leisten. Kommen sie dieser Auflage nach, wird das Verfahren gegen sie eingestellt resp. haben sie ihre Strafe erbracht.

Wir werden oft bedacht, wenn es sich um Delikte gegen Vollzugsbeamte handelte, z.B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Beleidigungen. Allerdings sind nur diese Deliktsarten nicht Voraussetzung für die Staatsanwaltschaften oder Gerichte - vielmehr kann jede staatsanwaltschaftliche Auflage oder gerichtlich verhängte Strafe unabhängig vom Delikt dem Sozialfonds der Polizei e.V. zugewiesen werden.

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